Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich:

Allen Lieferungen und Leistungen von FINEWERK e.U. in Erfüllung von Aufträgen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Allfällige Vertragsbedingungen, abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von FINEWERK e.U..

Allen Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Bestellungen:

Es werden lediglich Bestellungen wahrgenommen, die per Onlineshop auf der www.finewerk.cc Homepage oder durch eine E-Mail an info@finewerk.cc gerichtet sind.

3. Preise und Zahlungen:

Die angeführten Preise sind freibleibend und haben Gültigkeit bis auf Widerruf.

Irrtum, Druckfehler, Zwischenverkauf, Preisänderungen und allfällige technische Neuerungen und Änderungen sind vorbehalten.

Die Preise sind umsatzsteuerfreie Endpreise (Bruttopreise aufgrund der Anwendung des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1984).
Es erfolgt kein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer!

Maßgeblich für die Preisstellung ist das Datum der Bestellung.
Alle Lieferungen erfolgen zu dem am Tag der Bestellung gültigen Preis.

Bestimmte Modelle, bei denen Hauptkomponenten von Vorlieferanten verarbeitet werden, sowie Sonderanfertigungen für Kunden werden ausschließlich auftragsbezogen gefertigt.
Die von dieser Regelung betroffenen Modelle sind extra gekennzeichnet.
Die Fertigung dieser Modelle erfolgt nur nach verbindlicher Bestellung und nach Leistung einer entsprechenden Anzahlung.

Eine Auftragsstornierung nach Beginn der Fertigungsarbeiten, gleichgültig aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen. Sollte eine Auftragsstornierung akzeptiert werden, sind wir, für die Abdeckung der entstandenen Kosten, zur Geltendmachung von Stornokosten in bis dahin angefallener Höhe berechtigt.

Die von uns gestellten Vorausrechnungen sind sofort und ohne jeden Abzug fällig. Alle Zahlungen und Überweisungen sind für uns spesenfrei durchzuführen! Unberechtigte Skonti und andere Abzüge werden ausnahmslos zurückgefordert und die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung der Ware zurückgehalten. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche von FINEWERK e.U. verbleibt die Ware im Eigentum von FINEWERK e.U..

4. Lieferungen:

Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich.
Bei umfangreicheren Aufträgen können in unserem Ermessen liegende Teillieferungen erfolgen.
In der Regel erfolgt die Lieferung sofort nach Zahlungseingang ab Lager.
Dennoch kann es vorkommen, dass Artikel nicht immer sofort verfügbar sind.
Sollte dies der Fall sein, teilen wir Ihnen die Lieferzeit gerne per E-Mail an den Auftraggeber mit.
Wenn der Auftraggeber vor der Bestellung über die Lieferzeit informiert werden möchte, erbitten wir eine Anfrage per E-Mail an info@finewerk.cc.

Bei Modellen, insbesondere bei solchen die auf Kundenauftrag gefertigt und/oder bei denen Komponenten von Vorlieferanten verarbeitet werden, kann es zu etwaigen längeren Lieferzeiten kommen. Für diese Verzögerungen die sich aus (vorübergehenden) Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten ergeben kann FINEWERK e.U. jedoch nicht haftbar gemacht werden.

Die Auslieferung unserer Modelle erfolgt ausschließlich in der Reihenfolge des Bestelleinganges und der Verfügbarkeit der Modelle.

5. Lieferungs- und Leistungsvorbehalt bei nicht lieferbarer Ware:

Sind aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten die bestellten Modelle nicht innerhalb von 60 Tagen, auf die vom Auftraggeber erfolgte Bestellung folgenden Tag lieferbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten, auch wenn wir dem Auftraggeber den Vertragsabschluss zuvor bestätigt haben. Im Fall des Rücktritts werden wir den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen (Anzahlungen) unverzüglich rückerstatten.

Der Versand unserer Modelle wird ausschließlich zu den Bedingungen und Tarifen der Österreichischen Post AG (www.post.at) durchgeführt. Etwaige gewünschte Abänderungen des Auftraggebers werden nicht beachtet.

Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Versender auf den Auftraggeber über.
Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber das Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang oder Vernichtung der Sache und für Beschädigungen der Sache.

Alle Pakete sind immer transportversichert!

Modelle können nach vorheriger Terminabsprache auch persönlich übernommen bzw. übergeben werden.

5.1.1. Inland (Österreich):
Die Versandgebühren innerhalb Österreichs belaufen sich auf € 6.00.
Alle Sendungen werden mit der Versandoption „Versicherter Versand“ versendet und sind automatisch bis € 500,– Warenwert versichert.

5.1.2. EU-Ausland:
Die Versandgebühren innerhalb der EU belaufen sich auf € 17.00.
Alle Sendungen werden mit der Versandoption „Versicherter Versand“ versendet und sind automatisch bis € 500,– Warenwert versichert.

5.1.3. Weltweit: 
Aktuell (Stand 02.2019) kein Versand außerhalb der Europäischen Union.

6. Garantie und Gewährleistung:

FINEWERK e.U. gewährleistet dass die Modelle zum Zeitpunkt der Übergabe an den Versender frei von Mängeln sind.

Transportschäden werden nicht von FINEWERK e.U. übernommen (ausgenommen von dieser Regelung ist die Versandoption „Versicherter Versand“).

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Modelle sofort nach Zustellung auf etwaige Transportschäden zu kontrollieren und diese unverzüglich an den Zusteller zu melden. Sollte der Auftraggeber dies unterlassen können etwaige nachträgliche Reklamationen aus diesem Rechtsgrund von FINEWERK e.U. leider nicht anerkannt werden.

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Österreichisches Recht zur Anwendung kommt.

Sollte der Auftraggeber berechtigten Grund zur Reklamation haben muss die Ware mit einer schriftlichen Beschreibung des Mangels zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Mangelrüge originalverpackt innerhalb von 14 Tagen und für uns spesenfrei bei FINEWERK e.U. einlangen.

Berechtigte Gewährleistungsansprüche erfüllen wir je nach Art des Mangels durch Nachlieferung oder durch Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so kann der Auftraggeber die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und eine Kaufpreisminderung begehren.

7. Widerrufsbelehrung:

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (kurz KSchG genannt) ist, kann er von einem im Sinne des Fernabsatzgesetzes geschlossenen Vertrages bis zum Ablauf nachstehender Fristen zurücktreten.

Dabei gilt, dass der Rücktritt dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Auftraggeber am letzten Tag der Frist seine Erklärung abgibt und auf elektronischem (E-Mail an info@finewerk.cc) oder sonstigem Wege an FINEWERK e.U. sendet.

Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Produkten mit dem Tag ihres Einlangens beim Kunden. Der Kunde wird jeweils in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Erklärung oder dem Empfang der Ware oder gesondert und ausdrücklich auf dieses Rücktrittsrecht hingewiesen.

Der Rücksendung muss eine Kopie der Originalrechnung beiliegen.

Die Ware muss originalverpackt und unbenutzt sein.

Werden vom Auftraggeber beschädigte oder abgenutzte Waren zurückgeschickt, ist FINEWERK e.U. berechtigt ein angemessenes Entgelt für die Benutzung der Ware und die Entschädigung für eine Minderung des gemeinen Wertes der Ware mit dem vom Auftraggeber bezahlten und nunmehr zurückzuerstattenden Entgelt aufzurechnen.

Dies kann der Auftraggeber vermeiden, indem er lediglich die Ware einer Prüfung unterzieht, wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurücksendet. Der Auftraggeber trägt die Rücksendekosten.

Unfreie Rücksendungen werden ausnahmslos nicht angenommen!

ACHTUNG Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Modelle die auf Auftrag des Kunden oder
nach Kundenspezifikation extra angefertigt werden sowie Dienstleistungen,
insbesondere Reparaturen und Serviceleistungen!

8. Datenschutz & Einwilligung des Auftraggebers:

Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften von uns gespeichert und verarbeitet.

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Auftraggeber hat sich in diesem Falle an info@finewerk.cc zu wenden oder sein Verlangen per Post mitzuteilen.

Wir geben personenbezogenen Daten einschließlich der Hausadresse und E-Mail-Adresse nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. der mit der Lieferung beauftragte Versender und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.

9. Nutzung der Internetpräsenz:

Alle Inhalte, Grafiken & Fotos, Quelltexte, Angebote, Logos & Firmenzeichen, Marken oder sonstige Inhalte der Internetpräsenz sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Erlaubnis durch FINEWERK e.U., für jede weitere Nutzung von Dritter frei gegeben.

  • Allgemeines
  • Es gilt österreichisches Recht.
  • Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  • Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (2700 Wiener Neustadt)
  • Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.
  • Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich jetzt schon eine Ersatzregelung – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter Berücksichtigung der Branchenüblichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

11. Zusatz für Unternehmergeschäfte und Auftragsarbeiten von Endkunden

11.1 Geistiges Eigentum

Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von FINEWERK e.U. beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.

Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald alle technischen Einzelheiten geklärt sind, der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.

11.2 Beigestellte Ware

Vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.

11.3 Zahlung

Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.